In zwei Urteilen des Bundessozialgerichts wurde die Übertragung der Festsetzung des Mindestbeitrags gem. § 161 SGB VII auf den Vorstand für unzulässig erklärt. Seit Jahrzehnten beinhalten die Satzungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften Bestimmungen, die die Festsetzung des Mindestbeitrags auf den Vorstand übertragen; diese Satzungsregelungen wurden von der Aufsichtsbehörde bislang nicht beanstandet. Welche Auswirkungen diese Entscheidungen insbesondere auch auf die verfahrensrechtliche Praxis der gewerblichen Berufsgenossenschaften haben könnten, soll u. a. dieser Aufsatz aufzeigen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2015.08.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-08-13 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: