Der demografische Wandel stellt die Sozialversicherung vor immer größere Finanzprobleme. Dabei ist die Wirtschaft der Meinung, dass sie nicht mehr als bisher zur Finanzierung beitragen kann, weil sie die Grenze ihrer Belastbarkeit durch Lohnnebenkosten längst erreicht hat. Nicht erst seit der Agenda 2010 reagiert der Gesetzgeber hierauf und versucht, die Lohnnebenkosten zu deckeln. Dies geschieht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung in unterschiedlicher Weise. Während er in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) neben Kostendämpfungsmaßnahmen eine Verlagerung der Beitragslast auf die Kassenmitglieder vorgenommen hat, sieht er für die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) eine nachhaltige Senkung des Rentenniveaus und damit eine teilweise Privatisierung der Alterssicherung vor. In der gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV) wiederum nimmt er sogar Leistungsverbesserungen vor, die er in klassischer Weise finanziert: Der Beitrag wird bedarfsgerecht erhöht. Andererseits richtet er einen Vorsorgefonds ein, um in Zukunft übermäßige Beitragssatzsteigerungen durch die absehbare demografische Mehrbelastung zu vermeiden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2014.08.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-08-13 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: