Das Europäische Recht unterscheidet zwischen Leistungen der sozialen Sicherheit, besonderen beitragsunabhängigen Geldleistungen und Sozialhilfeleistungen. Für Leistungen der sozialen Sicherheit gelten weitreichende Koordinierungsregelungen, insbesondere die Zusammenrechnung der in den Mitgliedstaaten zurückgelegten Versicherungszeiten und der volle Geldleistungsexport. Deutlich geringere Vorgaben enthält das Europäische Recht für die Sozialhilfe. Zwischen Leistungen der sozialen Sicherheit und denen der Sozialhilfe liegen die besonderen beitragsunabhängigen Geldleistungen, die spezifisch in das wirtschaftliche und soziale Umfeld des jeweiligen Mitgliedstaates eingebunden sind und die sowohl Merkmale der sozialen Sicherheit als auch Merkmale der Sozialhilfe enthalten. Die Mitgliedstaaten haben insbesondere das Recht, diese Leistungen auf das eigene Territorium zu beschränken.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2017.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-04-18 |
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