„Zum Ende des Solidarpakts, also 30 Jahre nach Herstellung der Einheit Deutschlands, wenn die Gehalts- und Lohnangleichung weiter fortgeschritten sein wird, erfolgt in einem letzten Schritt die vollständige Angleichung der Rentenwerte. Zum 1. Juli 2016 wird geprüft, wie weit sich der Angleichungsprozess bereits vollzogen hat und auf dieser Grundlage entschieden, ob mit Wirkung ab 2017 eine Teilangleichung notwendig ist.“ Dies hatten die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vom Oktober 2013 vereinbart und am 24. November 2016 eine Einigung über die noch offenen Fragen erzielt. Wie wurde das Vorhaben bisher umgesetzt? Wurden die zeitlichen Vorgaben eingehalten? Was ist bisher verwirklicht worden? Das entscheidende Stichwort heißt „Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz“. Es hat als letzter Schritt der Angleichung inzwischen die parlamentarischen Hürden in Bundestag und Bundesrat genommen und wird zum 1. Juli 2018 in Kraft treten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2017.11.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-11-15 |
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