Die rechtspolitische Auseinandersetzung um die Zusammenlegung der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten ist – zumindest derzeit – zu einem Ende gelangt. Ein Konsens ist erwartungsgemäß nicht erreicht worden. Wird die Diskussion nun wissenschaftlich neu belebt und damit auf ein höheres Niveau gehoben? „Verwaltungsgerichtsbarkeit und Sozialgerichtsbarkeit: Konvergenz oder notwendige Eigenständigkeit?“ – der Titel der Mainzer Dissertation von Kern hatte mich neugierig gemacht. Diese Neugier ist jedoch bereits nach kurzer Lektüre einer Enttäuschung gewichen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2015.03.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-03-13 |
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