Die maßgeblich von Gerhard Mackenroth entwickelte These von der Finanzierung des Sozialaufwandes aus dem Volkseinkommen der laufenden Periode gilt als eine Maxime der grundlegenden Rentenreform von 1957. Damals wurde das Kapital- bzw. Anwartschaftsdeckungsverfahren des Bismarck’schen Ursprungssystems zu Gunsten des Umlageverfahrens aufgegeben. Die Kenntnis der „Mackenroth-These“ ist auch heute noch für das Verständnis des deutschen Rentenversicherungssystems von elementarer Bedeutung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2020.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-01-14 |
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