Das zum 1.1.2005 eingeführte SGB II ist von erheblicher Bedeutung für die Gesamtgesellschaft, aber auch für die nach ihm Leistungen beziehenden Menschen. Angesichts seiner Verknüpfungen mit zahlreichen anderen Gebieten des Sozialrechts sind Grundkenntnisse über sein Leistungssystem bei allen Sozialleistungsträgern und nicht nur in den zuständigen Jobcentern erforderlich. Dies gilt vor allem für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, in deren Mittelpunkt das Arbeitslosengeld II (Alg II) sowie das Sozialgeld (Sozg) stehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2017.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-05-15 |
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