Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit unbestimmten Rechtsbegriffen und ihrer Konkretisierung im Sozialrecht. Zunächst wird dabei auf die Erscheinung unbestimmter Rechtsbegriffe im Sozialrecht, deren Definition sowie Funktion eingegangen; es erfolgt im Interesse einer dogmatischen Einordnung eine Abgrenzung zum Ermessen und der Sonderfall der sogenannten Koppelungsvorschriften wird erörtert. Sodann widmet sich der Beitrag der gerichtlichen Überprüfbarkeit unbestimmter Rechtsbegriffe; dafür wird die allgemeine verwaltungsrechtliche Doktrin dargestellt und deren Übertragbarkeit auf das Sozialrecht herausgearbeitet. Letztlich wird insbesondere die Bedeutung der Rechtsprechung bei der Konkretisierung unbestimmter Rechtbegriffe beleuchtet. Ein Fazit beschließt die Überlegungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2020.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-06-15 |
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