Zum 26.2.2013 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten vom 20.2.2013 in Kraft getreten. Es führt die in Deutschland bisher in einer Vielzahl von Vorschriften in verschiedenen Rechtsbereichen geregelten Patientenrechte zusammen. Auf dem Gebiet des Behandlungs- und Arzthaftungsrechts sind bisher wesentliche Regelungen nicht im Gesetz, sondern als Richterrecht vorhanden. Das Patientenrechtegesetz enthält auch zahlreiche Änderungen im SGB V und berührt das Krankenversicherungsrecht auch sonst in mehrfacher Weise.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2013.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-05-27 |
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