Eine strengere Kontrolle der Vorstandsbezüge bei den gesetzlichen Krankenkassen hat der Bundesrechnungshof (BRH) gefordert und sich in einem im Mai 2008 an das Bundesgesundheitsministerium übersandten Bericht dafür ausgesprochen, den Aufsichtsbehörden in Bund und Ländern schärfere Instrumente gegen „Auswüchse“ an die Hand zu geben. Als Richtschnur haben die Rechnungsprüfer in Anlehnung an das Beamtenrecht außerdem einen Betrag von 130.000 Euro Jahressalär als Gehaltsobergrenze empfohlen und den Vorschlag unterbreitet, die Entlohnung der Vorstände verbindlich zu regeln.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2008.10.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-10-01 |
Seiten 295 - 297
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