Die Diskussion im politischen Raum über die rechtliche Bewertung und die Zulassung des ärztlich assistierten Suizids, die ihren einstweiligen Höhepunkt in der Sterbehilfe-Debatte des Deutschen Bundestages am 13.11.2014 fand, richtete das Augenmerk der Öffentlichkeit verstärkt auch auf Stand und Ausbau der Palliativversorgung in Deutschland. Der Bundesminister für Gesundheit legte dazu am 10.11.2014 ein in Abstimmung mit weiteren Gesundheitspolitikern der Regierungsfraktionen erarbeitetes Eckpunktepapier zur „Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland“ vor, das als Grundlage für eine gesetzliche Regelung dienen soll. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Bestandsaufnahme der rechtlichen Grundlagen insbesondere der ambulanten Palliativversorgung und der ggf. vorhandenen Defizite angezeigt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2015.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-03-13 |
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