In Umsetzung der Richtlinie 2010/53/EU hat das Transplantationsgesetz nicht unwesentliche Änderungen erfahren. Die vorgenommenen gesetzlichen Anpassungen sollen in erster Linie den Besonderheiten der Organspende in Deutschland Rechnung tragen. Dabei steht die Förderung der Bereitschaft der Bevölkerung zur Organspende im Mittelpunkt der gesetzgeberischen Diskussion. Auch wenn die gegenwärtig in den Medien als „Organspendeskandal“ bezeichneten Geschehnisse zu diesem Ziel lediglich einen negativen Beitrag leisten, ist weiterhin von der grundsätzlichen Funktionsfähigkeit des bestehenden Systems der Organvergabe auszugehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2013.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-03-15 |
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