Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) v. 23.12.2016 ist am 29.12.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Schon aus der Inhaltsübersicht ergibt sich, dass der Gesetzgeber den in ihm enthaltenen Regelungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten Geltung verschaffen will, nämlich in den Jahren 2017, 2018, 2020 und 2023. Das damit vorgesehene sukzessive Inkrafttreten des Gesetzes lässt sich als Einrichtung verschiedener Reformstufen umschreiben. Die erste dieser Reformstufen ist bereits geltendes Recht, einige Regelungen des BTHG sind zum 01.01.2017 in Kraft getreten. Dabei zeigt der Zeithorizont von sechs Jahren bis zum Inkrafttreten der letzten Reformstufe, dass das BTHG als ein weit in die Zukunft zielendes Gesetz angelegt ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2017.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-03-14 |
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