Seit der Übertragung der Arbeitgeberprüfungen (§ 28p SGB IV) von den Krankenkassen zu den Rentenversicherungsträgern im Jahr 1996 hat sich die kritisch untersuchte Anzahl der aus Sicht der Sozialversicherung zweifelhaften Beschäftigungsformen und -modelle stark erhöht. Auch wenn der Gesetzgeber bereits im Jahr 2000 das sogenannte Statusfeststellungsverfahren in § 7a SGB IV eingeführt hatte, gab und gibt es weiterhin zahlreiche Fälle, in denen der sozialversicherungsrechtliche Status im Grenzbereich zwischen Selbständigkeit und abhängiger Beschäftigung zu verorten ist und die betriebliche Praxis diese legislativen Lücken oftmals geschickt nutzt. Dass im komplizierten Geflecht der verfassungsrechtlich vorgegebenen Gewaltenteilung der Gesetzgeber − angetrieben von einer gut aufgestellten Lobby − mit einem Federstrich auch schon mal die höchstrichterliche Rechtsprechung zu korrigieren bereit ist, zeigt das aktuelle Beispiel der Honorar-Notärzte, auch wenn er sich dabei wohl etwas zu sehr in der Systematik des Sozialversicherungsrechts verheddert und verstolpert hat.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2017.08.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-08-15 |
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