Momentan ist die Höhe der Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge im Übergangsbereich abhängig von der Höhe der Beitragssätze. Die Wirkungen von Beitragssatzänderungen auf die Höhe der von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam zu entrichtenden Gesamtbeiträge zur Sozialversicherung werden dadurch abgeschwächt. Bezogen nur auf den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung führt dies zu dem paradoxen Ergebnis, dass eine Erhöhung [Senkung] der Beitragssätze für Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt unterhalb einer bestimmten Entgelthöhe die zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge senkt [erhöht].
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2020.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-02-14 |
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