Der Verfasser setzt die in Heft 8/2011 begonnene Kommentierung von Entscheidung zum Sozial verwaltungsverfahren fort. Nachfolgend werden zunächst zwei Entscheidungen vorgestellt, denen prozessrechtliche Erklärungen zur Beendigung des Rechtsstreits (ein Anerkenntnis und ein Vergleich) zugrunde lagen. Hier war zu klären, ob trotz dieser Prozess beendenden Erklärungen die Aufhebungsnormen der §§ 44 ff. SGB X noch einschlägig sind. In weiteren Entscheidungen war problematisch, wann die Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X hinsichtlich der Rücknahme/Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Wirkung für die Vergangenheit zu laufen beginnt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2011.12.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-12-15 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: