Trotz des Anfang 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetzes beklagen Patienten und Pflegebedürftige weiterhin eine hohe Zahl medizinischer Behandlungsfehler – sowohl im Krankenhaus, in der Arztpraxis als auch in Pflegeeinrichtungen. In 14.663 und damit 78 Fällen mehr als ein Jahr zuvor wandten sich Patienten 2014 an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), weil sie der Ansicht waren, von Ärzten und Pflegern falsch behandelt worden zu sein. In 3.796 Fällen kamen die Gutachter zum Ergebnis, dass in der Tat ein medizinischer Behandlungsfehler vorlag und der betreffende Patient dadurch einen Schaden erlitten hatte. Einen Dauerschaden erlitten sogar 1.294 Patienten. In 155 Fällen führten Behandlungsfehler oder damit zusammenhängende Komplikationen nach Ansicht der Gutachter zum Tod.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2015.08.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-08-13 |
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