Gerichte und Verwaltung dürfen ihr Handeln nicht allein danach ausrichten, das bestmögliche Verhältnis von Aufwand und Nutzen herzustellen. Ihre Tätigkeit hat auch der Durchsetzung der sozialen Rechte des Einzelnen zu dienen. Mit diesem Spannungsverhältnis beschäftigte sich die 44. Richterwoche des Bundessozialgerichts (BSG) in der Zeit vom 6. bis zum 8. November 2012.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-12-20 |
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