Nachdem sich das 1969 einstimmig von allen Bundestagsfraktionen verabschiedete und mit viel Vorschusslorbeeren bedachte Arbeitsförderungsgesetz (AFG) im Verlauf der folgenden Jahre als ein reines Schönwettergesetz erwiesen hatte, dessen Hauptziel – hoher Beschäftigungsstand – sich in sein Gegenteil – Massenarbeitslosigkeit seit 1974 – verkehrt hatte, ordnete die CDU-geführte Bundesregierung mit dem Arbeitsförderungsreformgesetz (AFRG), das – nach Einspruch des Bundesrates um die zustimmungspflichtigen Teile bereinigt – am 20. März 1997 nur noch mit der Kanzlermehrheit im Bundestag verabschiedet wurde, das Arbeitsförderungsrecht ab 1. Januar 1998 als Drittes Buch in das Sozialsetzbuch ein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2008.02.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-02-01 |
Seiten 33 - 40
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