Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-03-13 |
Befragte man eine Person dazu, was der Gegenbegriff zu „Gesundheit“ ist, würde sie mit hoher Wahrscheinlichkeit „Krankheit“ sagen. Die alternativen Zustandszuschreibungen „gesund“ und „krank“ sind nicht nur im normalen Sprachgebrauch fest etabliert, sondern auch im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung. Neuere Erkenntnisse und Untersuchungsverfahren offenbaren allerdings in Verbindung mit manchen Krankheiten die Existenz langer, kontinuierlicher Entwicklungsprozesse mit verschiedenen Phasen und fließenden Übergängen.
Der Staat ist bei der Erfüllung seiner Aufgaben in vielerlei Hinsicht auf die Mitwirkung der Bürger, also auch der Unternehmer, angewiesen. Das gilt nicht nur im Steuerrecht, sondern auch und vor allem im Bereich der Sozialversicherung, wo den Unternehmern – neben der Beitragspflicht – zahlreiche Mitteilungs-, Auskunfts-, Melde- und Anzeigepflichten auferlegt werden. Die damit verbundene „Bürokratie“ wird vielerorts beklagt. Deshalb sollen hier am Beispiel des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung die unternehmerischen Unterstützungspflichten in Form der Unfall- bzw. Berufskrankheitenanzeige sowie der Gefährdungsbeurteilung dargestellt werden, um zu untersuchen, ob sie in der gegenwärtigen Form tatsächlich unerlässliche Voraussetzung für das Funktionieren der sozialstaatlichen Verwaltung sind.
Mit rund 500 geladenen Gästen verabschiedete der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil am 13. Februar 2024 im Rahmen eines Festakts im Kongress Palais der Stadt Kassel den Präsidenten des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer Schlegel in den Ruhestand und begrüßte seine Nachfolgerin, die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts Dr. Christine Fuchsloch. Sie wird das Amt zum 1. März 2024 übernehmen. Mit ihr steht zum ersten Mal eine Frau an der Spitze des Bundessozialgerichts. Nach der Begrüßung durch den Vizepräsidenten des Bundessozialgerichts Andreas Heinz würdigte der Bundesminister den scheidenden Präsidenten.
♦ BVerfG: § 15 Absatz 2 Satz 2 des Conterganstiftungsgesetzes ist mit dem Grundgesetz vereinbar
♦ Bericht des 3. Senats des BSG über seine Sitzung vom 30.11.2023 –B 3 KR 2/23 R
♦ Bericht des 3. Senats des BSG über seine Sitzung vom 30.11.2023 –B 3 P 5/22 R
♦ LSG Berlin-Brandenburg: Kein Unfallversicherungsschutz bei Sturz auf Heimweg von Reha-Nachsorge
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