DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2014.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-05-13 |
Bereits seit 2009 führt das Bundesversicherungsamt (BVA) als Rechtsaufsicht der bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger Abfragen zu den liquiden Vermögensanlagen dieser Versicherungsträger durch. Seit dem Jahr 2011 erfolgt diese Prüfung zum Stichtag 31. Dezember, sodass nach Auswertung der Daten zum 31. Dezember 2012 nun ein Vergleich mit den Vorjahreswerten möglich ist. Hierdurch können erstmals Aussagen zur Entwicklung des Anlagevolumens und der Verteilung im Hinblick auf Anlagekategorien und Sicherungseinrichtungen für die drei Sozialversicherungszweige Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung getroffen werden.
In dieser Ausgabe wird die Übersicht über die im Jahr 2013 ergangene Rechtsprechung des BSG fortgesetzt. Im ersten Teil (abgedruckt in WzS 04.14, S. 104 ff.) wurde berichtet über die wichtigsten Entscheidungen aus den Bereichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Vertragsarztrecht und Rentenversicherung. Im vorliegenden zweiten Teil wird aus den Bereichen Unfallversicherung, Arbeitsförderung, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsrecht, Soziales Entschädigungs- und Schwerbehindertenrecht, Elterngeld, Versicherungs- und Beitragsrecht, Prozessrecht und überlange Gerichtsverfahren sowie über Vorlagen an den EuGH berichtet.
Sie erinnert fast an die „Unendliche Geschichte“ von Michael Ende. Die Rede ist von der elektronischen Gesundheitskarte, abgekürzt eGK. Ihre Einführung war bereits vor mehr als einem Jahrzehnt auf den Weg gebracht worden, musste aber wegen technischer Probleme und datenschutzrechtlicher Widerstände viele Klippen umschiffen.
Sie erinnert fast an die „Unendliche Geschichte“ von Michael Ende. Die Rede ist von der elektronischen Gesundheitskarte, abgekürzt eGK. Ihre Einführung war bereits vor mehr als einem Jahrzehnt auf den Weg gebracht worden, musste aber wegen technischer Probleme und datenschutzrechtlicher Widerstände viele Klippen umschiffen. Wie große Unternehmen und Kreditinstitute müssen auch die gesetzlichen Krankenkassen sparen und bei den Personalausgaben zum „Rotstift“ greifen. Immer mehr ersetzen Telefon und Computer die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Versicherten erledigen – im Gegensatz zu früher – ihre Anliegen telefonisch oder mehr und mehr über Internet-Portale und immer weniger von ihnen kommen in eine Geschäftsstelle. Lediglich bei schwierigen Problemen suchen die Versicherten – auch die jüngeren – nach wie vor das persönliche Gespräch mit dem „Sachbearbeiter“.
Die mehr als 20,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland können sich über eine gute Nachricht aus Berlin freuen: Ab 1. Juli 2014 erhalten sie mehr Geld. Allerdings fällt die Rentenerhöhung in Ost- und Westdeutschland erneut unterschiedlich hoch aus. In den neuen Bundesländern steigen die Renten um 2,53 Prozent; im Westen sind es lediglich 1,67 Prozent. Diese Werte hat das Bundesarbeitsministerium bekannt gegeben. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles sprach von einer guten Nachricht für die Ruheständler: „Die Renten folgen den Löhnen.
Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts- Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG) beschlossen.
Das „14. Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ ist am 31. März 2014 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und trat am 1. April 2014 in Kraft.
+++ Harmonisierung der Sozialversicherung? +++ Datenschutz-Grundverordnung: Wirkung auf Sozialversicherung bleibt ungewiss +++ EP-Beschluss: Versicherungsvermittlungs-RL gilt auch für GKV +++ Richtlinie für Saisonarbeitnehmer aus Drittstaaten gebilligt +++ Paket für Sozialinvestitionen: Bestandsaufnahme nach einem Jahr +++
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die unterschiedliche Höhe von Pflegesachleistung und Pflegegeld, BVerfG, Beschluss vom 26. März 2014 – 1 BvR 1133/12 –
• Bindungswirkung eines Bescheides bei Drittanfechtung durch anderen Sozialversicherungsträger? BSG, Urteil vom 3.7.2013 – B 12 KR 8/11 R –
• Keine Kinderberücksichtigungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen, BSG, Urteil vom 24.10.2013 – B 13 R 1/13 R –
• Keine Verjährungshemmung durch Prüfauftrag an MDK, BSG, Urteil vom 17.12.2013 – B 1 KR 59/12 R –
• Zum Erstattungsanspruch eines Jugendhilfeträgers gegen eine Krankenkasse, BSG, Urteil vom 17.12.2013 – B 1 KR 50/12 R –
• Landesbezogene Zuständigkeit des MDK? BSG, Urteil vom 17.12.2013 – B 1 KR 52/12 R –
Soziale Pflegeversicherung – Wohngruppenzuschlag für Pflegebedürftigen in familiärer Wohngruppe, SG Münster, Urt. v. 17.1.2014 – S 6 P 166/13 –
Der Beitrag zeigt an Beispielen, die für viele Fälle stehen, dass in Urteilen aller Instanzen zum Arbeitsunfall und seinen Folgen entgegen § 136 Abs. 1 Nr. 5 und 6 SGG nicht selten auffällig Überflüssiges in Tatbestand und Gründe einfließt. Dabei sieht man Muster, die allem Anschein nach leicht anzuklickende Textbausteine enthalten. Baut man aber ein Haus, nur weil man Bausteine hat?
+++ Die Unfallzahlen deutlich senken +++ Meist stabile Unisex-Tarife +++ Der Gesundheitssektor im Aufwind +++ Anstieg des Krankenstandes +++ Gegen eine Begrenzung von Facharztterminen +++ „Elterngeld Plus“ ab Juli 2015 geplant +++ Eine Pauschale von 252,75 Euro +++ Zehn Tage bezahlte Auszeit im Pflegefall +++ Gegen Sozialmissbrauch durch EU-Ausländer +++ Arzneimittelversorgung in Deutschland +++
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