Als Arbeitsgemeinschaft der vier Spitzenorganisationen von gesetzlicher Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung hat sich in Berlin die „Nationale Präventionskonferenz (NPK)“ konstituiert. Sie besitzt ihre Rechtsgrundlage im Präventionsgesetz vom 17. Juli 2015. Die NPK soll eine nationale Präventionsstrategie mit gemeinsamen Zielen, Handlungsfeldern, zu beteiligenden Organisationen und Einrichtungen sowie Dokumentations- und Berichtspflichten erarbeiten und laufend fortschreiben. Sie wird durch ein Präventionsforum beraten, das in der Regel einmal jährlich stattfindet. Die Geschäfte der NPK werden durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vorgenommen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-05-16 |
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